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Bleiberecht für Diana & Success
Die Kampagne für Success Johnson und Diana Namusoke fand deutschlandweit viel Aufmerksamkeit. Erschütternd waren die Hintergründe ihrer Flucht, aber auch die Weise, wie die beiden Frauen von Behörden im Zuge ihrer Asylverhandlungen behandelt wurden. Viele Medien griffen die Geschichte damals auf, weshalb wir an dieser Stelle einige dieser Artikel verlinken möchten:
Vice: Wie sich zwei lesbische Frauen gegen ihre Abschiebung wehren
DW: Den Behörden ausgeliefert: Lesbische Asylbewerberinnen in Deutschland
Wie ging es nach der Aufnahme ins Berliner Kirchenasyl weiter?
Gegen Ende des Jahres 2018 trat LeTRa an die Öffentlichkeit, da zwei lesbische Frauen – Diana und Success – ihre endgültigen Negativbescheide bekommen hatten und akut gefährdet waren, nach Uganda und Nigeria abgeschoben zu werden. Bei der Mitmachkampagne „Safety4LGBTIQ+“ wurde auf ihre Situation aufmerksam gemacht und zu Solidarität aufgerufen (https://www.facebook.com/ safety4LGBTIQ). In Kirchengemeinden in Berlin erhielten die beiden Schutz. Eine Bundestags- und Landtagspetition forderte ihr Bleiberecht. Viele Medien berichteten über ihr Schicksal. Vor allem hinsichtlich Success Fall kamen aus dem Bundestag jedoch eher pessimistische Signale.
Nach Monaten der Unsicherheit und aufgrund der hohen psychischen Belastung verließ Success im Februar 2019 das Kirchenasyl für einen Tag. Auf ihrer Rückreise nach Berlin wurde sie von der Polizei kontrolliert, anschließend inhaftiert und in der Abschiebehaftanstalt in Eichstätt eingesperrt. Alle rechtlichen Schritte ihrer Anwältinnen gegen die Haft und die drohende Abschiebung blieben erfolglos, die Bundestags- und Landtagspetition ohne Ergebnis. Für Success wurde ein Platz im Abschiebeflieger für den 10. April nach Nigeria gebucht. Knapp eine Woche vor der angesetzten Sammelabschiebung beschäftigte sich der Petitionsausschuss des Bayerischen Landtags mit Success Fall: In einer Petition forderte LeTRa den Stopp der Abschiebung. Der Ausschuss schloss die Sitzung mit der Empfehlung an das Innenministerium, mit der Abschiebung zumindest zu warten, bis das Gerichtsverfahren abgeschlossen und über die Bundestagspetition entschieden worden sei. Eine halbe Stunde vor Abholung zur Abschiebung war Success immer noch in Haft und wusste nicht, ob sich das Innenministerium an die Empfehlung des Landtags halten würde. Auf zusätzlichen Druck von Landtags- und Bundestagsabgeordneten wies das Innenministerium schließlich in letzter Minute die zuständige Ausländerbehörde an, die Abschiebung nicht durchzuführen. Nach sieben Wochen Haft war Success endlich wieder in Freiheit.
Success wurde daraufhin erneut im Landkreis Garmisch-Partenkirchen untergebracht. Alle Versuche ihrerseits, sich dort zu integrieren und einzubringen, scheiterten an der Ausländerbehörde: Es wurde ihr verwehrt, einen Deutschkurs zu besuchen, zu arbeiten oder eine gemeinnützige Arbeit für 80 Cent pro Stunde auszuführen. Ein unbezahltes Praktikum und einen ehrenamtlich geführten Deutschkurs konnte sie nicht antreten, da ihr die Asylbewerberleistungen auf fünf Euro monatlich gekürzt worden waren, womit sie sich nicht einmal ein Busticket leisten konnte. Sie war zwar aus der Haft entlassen, aber so sehr von jeglichem gesellschaftlichen Leben ausgeschlossen und einer Zukunftsperspektive beraubt, dass sie sich erneut wie in einem Gefängnis fühlte. Einige Wochen später beriet der Petitionsausschuss ein weiteres Mal über die Zukunft von Success. Nachdem deutlich wurde, dass der Großteil der Abgeordneten nicht gewillt war, zugunsten von Success zu entscheiden, verließ sie eine Weile später das Land.
Success Johnson war vor zehn Jahren nach Europa geflüchtet, da sie in Nigeria als lesbische Frau nicht frei leben konnte. Obwohl sie sich mehrfach öffentlich als Lesbe positioniert hat, stellt das Bundesamt immer noch ihre Glaubwürdigkeit in Frage. Auch bei den anderen Klient*innen von LeTRa wird weiterhin ein Großteil der Asylanträge abgelehnt. Gründe dafür sind unter anderem fehler- und lückenhafte Informationen der Behörden über die Situation in den Herkunftsländern, stereotype und rassistische Vorstellungen von Homosexualität, aber auch eine fehlende Sensibilisierung der BAMF-Anhörer*innen für die Schwierigkeiten von traumatisierten Personen, stringent und chronologisch von ihrer Verfolgung zu berichten. Vor allem hinsichtlich der weltweiten Entwicklungen kann Deutschland geflüchteten LGBTIQs nicht länger ihr Grundrecht auf Asyl verwehren: Aus Uganda wurden im letzten Jahresviertel 2019 wieder vermehrt Angriffe auf queere Bars, Treffpunkte und Notunterkünfte seitens der Polizei und Bevölkerung bekannt. Erneut wird im ugandischen Parlament die Todesstrafe oder zumindest die Verschärfung des Strafrechts gegen LGBTIQs diskutiert. Wie die Erfahrung aus unseren Beratungen zeigt, führen solche homo- und transfeindlichen Vorfälle und Debatten immer auch dazu, dass mehr Menschen flüchten. So ist beispielsweise die Zahl von Klient*innen aus Tansania im Jahr 2019 deutlich gestiegen. Im Herbst 2018 hatte der Gouverneur von Daressalam, der bevölkerungsreichsten Stadt Tansanias, eine Hetzjagd auf homosexuelle und queere Menschen begonnen. Viele der Klient*innen aus Tansania mussten die Konsequenzen dieser Kampagne am eigenen Leib erfahren und konnten nur knapp einer Verurteilung entgehen. Viele ihrer Partner*innen wurden lebenslang inhaftiert.