Hilf einer geflüchteten Person, ihr Recht auf Asyl einzuklagen!

LeTRa unterstützt über 350 geflüchtete Lesben, bisexuelle Frauen und trans*Personen – die meisten von ihnen wurden in ihrem Asylverfahren abgelehnt. Ohne anwaltliche Unterstützung haben sie jedoch keine Chance, die Klagen zu gewinnen. Die Anwält*innen zu bezahlen, stellt eine große Schwierigkeit dar. Arbeitsverbote und gekürzte Geldleistungen - viele Geflüchtete leben mit weniger als 100 Euro im Monat.

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Spende einmalig 50 Euro

  • Du bezahlst für eine Person einmalig eine monatliche Rate an die Kanzlei.

 

Spende monatlich 50 Euro

  • Du bezahlst für eine Person jeden Monat die Kosten des*der Anwält*in.

 

Spende einmalig 150 oder 300 Euro

  • Du bezahlst die erste Anzahlung, damit eine Kanzlei das Mandat einer Person annimmt.

 

Deine Spende fließt direkt ohne Abzüge in die Kosten der Anwält*innen unserer Klient*innen! LesCommunity e.V. / IBAN: DE64 7015 0000 0013 1385 40 / BIC: SSKMDEMM / Stichwort: Anwaltspatenschaft / V.i.s.d.P: LesCommunity e.V., Angertorstr. 3, 80469 München

 

Mehr Hintergrundinformationen:

Seit 2011 bietet die LeTRa Lesbenberatung eine spezifische Beratung für lesbische, bisexuelle und queere Frauen und Menschen an. Wir helfen den häufig schwer traumatisierten Geflüchteten mit psychosozialer Beratung und unterstützen sie durch professionelles Case Management im Asylprozess.

Von 2011 bis 2022 ist die Zahl der Klient*innen langsam aber stetig in diesen11 Jahre auf 208 gewachsen. 2023 ist die Anzahl der Personen, die zu uns auf der Suche nach Hilfe gekommen sind, auf über 350 gesprungen. Das ist eine Steigerung um 68,27 % innerhalb von einem Jahr!

Der Grund dafür ist sehr eindeutig: der allergrößte Teil unserer Klient*innen kommt aus Uganda. Im Mai 2023 verabschiedete die ugandische Regierung das Anti-Homosexualitätsgesetz 2023 (Anti-Homosexuality Act, AHA 2023), welches die Höchststrafe für „schwere Homosexualität“ auf die Todesstrafe festlegte. Das Gesetz sieht zudem eine Strafe von bis zu 20 Jahren Gefängnis für die „Förderung der Homosexualität“ vor. Darunter fallen Einzelpersonen, die Organisationen betreiben, die Homosexualität fördern oder dazu ermutigen, sowie Personen, die online oder offline Informationen verbreiten oder veröffentlichen, die als Werbung angesehen werden können. Dieser Text, könnte uns dort also schon ins Gefängnis bringen.

Nicht nur von Justiz und Regierung geht große Gefahr für LGBTIQ*-Menschen in Uganda aus, auch können diese natürlich nicht zur Polizei gehen und Schutz erwarten, wenn sie von anderen Menschen angegriffen werden. Immer wieder berichten NGOs von Gewalt bis hin zum Mord gegen queere Menschen durch Unbekannte. (https://www.queeramnesty.de/meldungen/detail/2023/uganda-vorlage-an-die-afrikanische-kommission-der-menschenrechte-und-rechte-der-voelker).

 

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