Demonstration 31.01.21: Wahl in Uganda
PM, 09.03, München, VerwGHof, Flüchtlingsanerkennung, LGBTIQ Asyl Uganda
Am 09. März 2020 wurde im Bayrischen Verwaltungsgerichtshof in München der Asylantrag einer lesbischen Frau aus Uganda verhandelt. In Uganda steht Homosexualität unter Strafe. Die Klägerin erhielt nach §3 AsylG Flüchtlingsanerkennung. Das Ergebnis dieser Verhandlung ist wegweisend für zukünftige Asylentscheidungen, bezüglich der Anerkennung der Verfolgung und somit des Flüchtlingsstatus von LGBTIQ aus Uganda. Ab 09.15 Uhr fand vorab, initiiert durch die Beratungsstelle LeTRa, vor dem Verwaltungsgerichtshof, Ludwigstraße 23, eine Kundgebung statt.
Bedeutung des Prozesses
Der Prozess ist nicht nur für die Klägerin positiv ausgegangen, sondern wird von Bedeutung für viele geflüchtete LGBTIQs aus Uganda in Deutschland sein. Gleichwohl der Gerichtsprozess keine Präzedenzentscheidung für alle LGBTIQ aus Uganda darstellt, kann sich positiv auf diese bezogen werden. Allein von den bei LeTRa angebundenen lesbischen Frauen aus Uganda sind ca. 60 im Klageverfahren und ca. 25 noch im Asylverfahren. Der Klägerin wurde ihre Homosexualität geglaubt, sowie ihre Gefahr von Verfolgung, wenn Sie jetzt nach Uganda zurück müsse. Dies bedeutet, dass zukünftig beim BAMF sowie in jedem Gerichtsverfahren eben diese Argumentation erfolgsversprechend sein kann.
„Ich bin glücklich und kann es noch nicht richtig fassen.“, so Loice O., die Klägerin (Name geändert)
„Auch wenn nicht anerkannt wurde, dass LGBTIQ als Gruppe in Uganda verfolgt werden, sehen wir dennoch diese Einzelfallentscheidung auf höherer gerichtlicher Ebene als mutmachenden Schritt in die richtige Richtung. Wir freuen uns riesig für unsere Klientin.“ Sara Schmitter, Psychologin von LeTRa.
LGBTIQ (lesbisch, schwule, bisexuelle, trans-, intergeschlechtliche und queere Menschen)
Situation in Uganda für LGBTIQ
Seit 2014 steht Homosexualität,(lebenslängliche Haft) sowie die Beihilfe und Förderung zur Homosexualität (7 Jahre Haft) per Gesetz in Uganda unter Strafe. Als homosexuell gelten in Uganda alle Menschen aus dem LGBTIQ-Spektrum. Aktuell gibt es auf staatlicher Ebene das Bestreben die Todesstrafe auf Homosexualität einzuführen. Religiöse und politische Autoritäten hetzen immer wieder die Gesellschaft gegenüber LGBTIQ-Menschen auf. Die politische und gesetzliche Situation spiegelt sich in der Gesellschaft wider. Ugandische Zeitungen outen öffentlich LGBTIQs. Mittels Fotos, Namen und Adresse wird zum Mord an LGBTIQs aufgerufen. Viele Klientinnen von LeTRa berichten von Zwangsverheiratung, Inhaftierung, Vergewaltigungen und Folter (durch Polizisten im Gefängnis), Mord und Gewalt durch die Nachbarschaft und Familie. Viele haben ihre Partnerinnen auf diesem Wege verloren.
Biographisches zur Asylantragstellerin
Die Frau, über deren Zukunft das Verwaltungsgericht entscheiden hat, musste auch aus Uganda fliehen, nachdem sie bereits mehrere gewaltsame Übergriffe und Morddrohungen sowie einen Brandanschlag auf ihren Kiosk erleben musste. 2011 stellte sie einen Asylantrag in Deutschland. Dieser wurde abgelehnt. Die Ablehung wurde heute aufgehoben und ihr der Flüchtlingsstatus nach §3 AsylG zugesprochen.
Pressekontakt:
Sara Schmitter, Beratungsstelle LeTRa, 0162-8509901
Lisa Asam, Beratungsstelle LeTRa, 0176786729
Diana Horn-Greif, Beratungsstelle LeTRa, 089 7254272
Beratungsstelle LeTRa
Angertorstr. 3
80469 München
089 - 725 42 72
PM, 09.03, München, Verhandlung Präzedenzfall LGBTIQ Asyl Uganda
Am 09. März 2020 wird um 10:00 Uhr im Bayrischen Verwaltungsgerichtshof in München der Asylantrag einer lesbischen Frau aus Uganda verhandelt. In Uganda steht Homosexualität unter Strafe. Das Ergebnis dieser Verhandlung ist wegweisend für zukünftige Asylentscheidungen, bezüglich der Anerkennung der Verfolgung und somit des Flüchtlingsstatus von LGBTIQ aus Uganda. Ab 09.15 Uhr findet, initiiert durch die Beratungsstelle LeTRa, am selben Tag vor dem Verwaltungsgerichtshof, Ludwigstraße 23, eine Kundgebung statt.
Wir freuen uns, wenn Ihr zahlreich zur Kundgebung kommt und so die geflüchteten Frauen solidarisch unterstützt. Allerdings bitten wir Euch aus Respekt vor der Privatsphäre der Frau, über deren Asylantrag entschieden wird, nicht die Verhandlung zu besuchen!
Bedeutung des Prozesses
Der Prozess ist nicht nur für die Klägerin wichtig, sondern wird weitreichende Bedeutung für viele geflüchtete LGBTIQs aus Uganda haben. Seit Beginn des Berufungsverfahrens der Klägerin wird in manchen Gerichten explizit die diesbezügliche Entscheidung des Bayrischen Verwaltungsgerichtshofes abgewartet. Weit über hundert Zeugenberichte und NGOs bezeugen die Gefahr, der LGBTIQs in Uganda ausgesetzt sind. Doch diese lebensbedrohliche Gefahr wird zu meist von staatlicher Seite in Bayern nicht anerkannt. Das Urteil des Bayrischen Verwaltungsgerichtshofes könnte dies ändern. Allein von den bei LeTRa angebundenen lesbischen Frauen aus Uganda sind ca. 60 im Klageverfahren und ca. 25 noch im Asylverfahren. Die Entscheidungen über ihren Schutz und ihr Bleiberecht hängen von der Entscheidung des Bay VGHs am 09.03. ab.
„Aktuell erhalten nur wenige lesbische Frauen aus Uganda ihr Recht auf Asyl in Deutschland. Sie müssen in Lagern und Anker-Zentren leben, können sich dort wieder nicht outen und müssen um ihre Abschiebung bangen. Deutschland benennt zwar Verfolgung aufgrund der sexuellen Orientierung und/oder Geschlechtsidentität als einen anzuerkennenden Fluchtgrund, doch deutsche Behörden sprechen den Personen entweder ihre Verfolgungsgeschichte ab und/oder deren Zugehörigkeit zum LGBTIQ*-Spektrum.“, so Diana Horn-Greif, Sozialpädagogin von LeTRa.
LGBTIQ (lesbisch, schwule, bisexuelle, trans-, intergeschlechtliche und queere Menschen)
Situation in Uganda für LGBTIQ
Seit 2014 steht Homosexualität (lebenslängliche Haft) sowie die Beihilfe und Förderung zur Homosexualität (7 Jahre Haft) per Gesetz in Uganda unter Strafe. Aktuell gibt es auf staatlicher Ebene das Bestreben die Todesstrafe auf Homosexualität einzuführen. Religiöse und politische Autoritäten hetzen immer wieder die Gesellschaft gegenüber LGBTIQ-Menschen auf. Die politische und gesetzliche Situation spiegelt sich in der Gesellschaft wider. Ugandische Zeitungen outen öffentlich LGBTIQs. Mittels Fotos, Namen und Adresse wird zum Mord an LGBTIQs aufgerufen. Viele Klientinnen von LeTRa berichten von Zwangsverheiratung, Inhaftierung, Vergewaltigungen und Folter (durch Polizisten im Gefängnis), Mord und Gewalt durch die Nachbarschaft und Familie. Viele haben ihre Partnerinnen auf diesem Wege verloren.
Biographisches zur Asylantragstellerin
Die Frau, über deren Zukunft der Verwaltungsgerichthof entscheiden wird, musste auch aus Uganda fliehen, nachdem sie bereits mehrere gewaltsame Übergriffe und Morddrohungen sowie einen Brandanschlag auf ihren Kiosk erleben musste. 2011 stellte sie einen Asylantrag in Deutschland. Dieser wurde abgelehnt. Sie befindet sich nun als Klägerin in der 2ten Instanz, in der Hoffnung auf Asyl.
Pressekontakt:
Sara Schmitter, Beratungsstelle LeTRa, 0162-8509901
Lisa Asam, Beratungsstelle LeTRa, 0176786729
Diana Horn-Greif, Beratungsstelle LeTRa, 089 7254272
Beratungsstelle LeTRa
Angertorstr. 3
80469 München
089 - 725 42 72