Angel wurde abgeschoben

Liebe Unterstützer*innen,

wir schreiben euch heute mit schwerem Herzen.

Ein letzter Telefonanruf vom Flughafen München bei ihrer Partnerin, das ist das letzte, was wir von Angel gehört haben.


Trotz allem, trotz mehr als 12.000 Unterschriften, trotz öffentlichem Druck und trotz des unermüdlichen Einsatzes von Angels Anwalt und uns wurde Angel N. heute nach Uganda abgeschoben.

Wir sind traurig und wütend und gleichzeitig euch allen zutiefst dankbar.

Was in den letzten Tagen passiert ist, hat uns überwältigt. So viele Menschen haben unterschrieben, geteilt, geschrieben und gekämpft. Durch diese Welle der Solidarität haben wir wichtige neue Verbindungen geknüpft, neue Unterstützer*innen gefunden und Angels Geschichte in die Öffentlichkeit getragen.

Angel ist kein Einzelfall. LeTRa begleitet aktuell über 700 lesbische und queere Geflüchtete, die vor Verfolgung, Gewalt und Todesangst geflohen sind. Der Großteil von ihnen kommt aus Uganda und der Großteil ihrer Anträge wurde abgelehnt.

Seit der extremen Verschärfung des Anti-Homosexuellen-Gesetzes in Uganda 2023 sind die Fallzahlen bei uns um 113 Prozent gestiegen. Diese Menschen fliehen um ihr Leben und brauchen dringend anwaltliche Unterstützung, damit ihre Fälle eine faire Chance haben.

Hier könnt ihr jetzt nochmal konkret helfen.

Wenn viele von euch einen kleinen Beitrag leisten, können wir gemeinsam viel bewegen. Wenn alle Personen, die die Petition unterschrieben haben, nur 2 € pro Person würden, könnten wir damit 480 monatliche Anwaltsraten finanzieren oder für rund 160 Menschen die erste Anzahlung sichern, damit eine Kanzlei überhaupt ein Mandat übernimmt.

2 € sind ein Beispiel dafür, was möglich ist, wenn viele mitmachen.
Wer 5, 10, 20 € oder mehr geben kann, hilft entsprechend mehr. Jede Spende stärkt den Schutz lesbischer und queerer Geflüchteter.

Hier geht es zu unserem Spendenportal: https://secure.spendenbank.de/form/3819?langid=1

In Solidarität
Das LeTRa-Team

Offener Brief An den Oberbürgermeister der Landeshauptstadt München, Herrn Dominik Krause, sowie an die Mitglieder des Aufsichtsrats der Flughafen München GmbH (FMG)

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Krause,
sehr geehrte Mitglieder des Aufsichtsrats,

 

der SUB e. V. – Schwul-Queeres Zentrum München und LesCommunity e.V. fordert Sie nachdrücklich auf, dem Bau und der Finanzierung des geplanten Abschiebeterminals am Flughafen München im Aufsichtsrat die Zustimmung zu verweigern.

 

Wir begrüßen die ausdrückliche Ankündigung von Oberbürgermeister Dominik Krause, gegen dieses Vorhaben zu stimmen. Als Aufsichtsrat eines Unternehmens, das sich in öffentlicher Hand befindet (Freistaat Bayern, Bundesrepublik Deutschland und Landeshauptstadt München), tragen Sie eine direkte Mitverantwortung dafür, dass die Infrastruktur des Flughafens nicht für Zwecke genutzt wird, die im Widerspruch zu menschenrechtlichen und völkerrechtlichen Standards stehen.

 

Als staatlich anerkannte und in der täglichen Praxis verankerte Fachträger begleiten wir seit vielen Jahren LSBTIQ*-Geflüchtete. Die Realität dieser Menschen zeichnet sich durch spezifische, hochgradig vulnerable Fluchtbiografien aus. Unsere Klient*innen fliehen vor:

 

  • Staatlicher und systemischer Verfolgung: Kriminalisierung von Homosexualität und Transgeschlechtlichkeit in Herkunftsländern.
  • Schweren Menschenrechtsverletzungen: Folter, willkürlicher Inhaftierung und gezielter sexualisierter Gewalt durch staatliche und nicht-staatliche Akteure.
  • Gesellschaftlicher Gewalt: Zwangsverheiratungen, sogenannten „Ehrenmorden“ und der Durchführung psychisch und physisch zerstörerischer „Konversionsmaßnahmen“.

 

Für diesen Personenkreis stellt eine Abschiebung keine reguläre Rückführung dar. Sie bedeutet die konkrete und messbare Gefahr für Leib, Leben und die persönliche Freiheit oder zwingt die Betroffenen in ein dauerhaftes, traumatisierendes Leben in der Illegalität und Verleugnung.

 

Aus unserer fachlichen Perspektive weisen wir auf folgende konkrete Problemfelder hin:

 

  1. Verstoß gegen das Refoulement-Verbot und völkerrechtliche Pflichten

Das völkerrechtliche Refoulement-Verbot (Verbot der Abschiebung in Folterstaaten nach Art. 3 EMRK und der Genfer Flüchtlingskonvention) verlangt eine lückenlose Einzelfallprüfung. Das geplante Terminal zielt jedoch auf hohen Durchsatz ausgelegte Abfertigung ab. Bei einer Kapazität von bis zu 100 Abschiebungen pro Tag ist eine sorgfältige, qualifizierte Prüfung individueller Nachfluchtgründe oder plötzlicher Lageänderungen im Herkunftsland faktisch nicht mehr gewährleistet. Das Risiko von Fehlentscheidungen und damit einhergehenden schweren Menschenrechtsverletzungen steigt exponentiell.

 

  1. Systemische Ausgrenzung aus dem Rechtssystem und Abschiebungshaft

Die geplante Zusammenfassung von Ausreise- und Abschiebungsinfrastruktur direkt auf dem Flughafengelände isoliert Geflüchtete von der Zivilgesellschaft. Der Zugang zu unabhängiger Rechtsberatung, psychosozialer Unterstützung durch Fachverbände und die Kontaktaufnahme zu spezialisierten Beratungsstellen wie dem SUB e. V. werden durch restriktive Zugangskontrollen und die räumliche Trennung massiv erschwert oder unmöglich gemacht. Dies hebelt das Recht auf ein faires, rechtsstaatliches Verfahren aus.

 

  1. Destruktive Auswirkungen auf Integration und Gesundheit

Bereits die Existenz und der forcierte Ausbau einer solchen Infrastruktur entfalten eine schädigende Vorwirkung. In unserer Beratung erleben wir, dass die permanente Angst vor einer unvorhergesehenen, beschleunigten Abschiebung zu schweren psychischen Dekompensationen und Retraumatisierungen führt. Die Verunsicherung bewirkt, dass schutzbedürftige LSBTIQ*-Geflüchtete aus Angst vor behördlicher Erfassung notwendige medizinische Behandlungen abbrechen, psychotherapeutische Hilfe meiden und aus stabilen Bildungs- und Arbeitsverhältnissen gedrängt werden. Dies konterkariert jegliche kommunale Integrationsarbeit der Landeshauptstadt München.

 

  1. Institutionalisierung eines diskriminierenden Vollzugs

Das Terminal ist keine neutrale Logistikmaßnahme. Es ist das bauliche Fundament für eine verschärfte Abschiebungspraxis, die vulnerable Gruppen systematisch benachteiligt. Da LSBTIQ*-Fluchtgründe in Asylverfahren ohnehin oft eine sehr hohe Hürde an die Beweisführung stellen, führt die Beschleunigung und Massenabwicklung in einem Spezialterminal dazu, dass diese sensiblen Fluchtursachen im Verfahren schlichtweg übersehen oder übergangen werden.

 

Der Flughafen München darf nicht zum Drehkreuz für die systematische Verletzung von Menschenrechten und die Gefährdung schutzbedürftiger Minderheiten werden. Wir fordern die Mitglieder des Aufsichtsrats daher auf, ihrer menschenrechtlichen Verantwortung gerecht zu werden, die ökonomischen und logistischen Interessen der Flughafen München GmbH hinter den Schutz von Menschenleben zurückzustellen und dem Bau des Abschiebeterminals folgerichtig die Zustimmung zu versagen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

SUB e.V. – Schwul-Queeres Zentrum München &
LesCommunity e.V. München

Angel N. muss frei! Lesbische Frau in Abschiebehaft – LeTRa kämpft gegen Abschiebung nach Uganda

Seit dem 19. Mai 2026 sitzt Angel N. (26) in der Abschiebehaftanstalt Hof. Nicht weil sie etwas getan hat. Sondern weil sie liebt, wen sie liebt – und weil das System sie fallen gelassen hat.

Was passiert ist

Ein Asylbescheid erreichte Angel N. nach einem Umzug nicht. Ihr Antrag wurde ohne ihr Wissen abgelehnt, sie hatte keine Möglichkeit zu klagen. Monatelang versuchte sie vergeblich herauszufinden, was mit ihrem Fall ist. Das Ergebnis: Abschiebehaft. Die Haftprüfung vom 27. Mai 2026 brachte keine Freilassung – die Haft wurde bis Anfang Juli verlängert. Derzeit schützt sie ein Asylfolgeantrag noch vor einer Abschiebung. Wie lange, ist ungewiss.

Was ihr droht

Uganda kriminalisiert gleichgeschlechtliche Liebe. Als lesbischer Frau drohen Angel N. bei einer Abschiebung Inhaftierung, schwere Gewalt oder die Todesstrafe. Sie ist psychisch stark belastet. Sie ist in Gefahr.

Wer Angel N. ist

Angel N. hat in Deutschland einen Integrationskurs abgeschlossen, einen PC-Kurs besucht, eine Ausbildung angestrebt. Sie lebt seit Juni 2025 in einer festen Beziehung. Ihre Partnerin Consolate B. war bei der Haftprüfung dabei und sagt: „Es hat mir das Herz gebrochen, sie wie eine Kriminelle in Ketten und Handschellen zu sehen."

Angel N. gehört hierher. Nicht in ein Abschiebegefängnis. Nicht nach Uganda.

Was LeTRa fordert

Wir fordern die sofortige Freilassung von Angel N. und werfen dem BAMF systematische Verfahrensfehler vor. Ihr Fall steht für viele: Menschen, die durch bürokratische Abläufe in existenzielle Gefahr gebracht werden – ohne Rücksicht auf ihr Leben, ihre Sicherheit, ihre Würde. Das darf nicht folgenlos bleiben.

Was du jetzt tun kannst

Angel N. braucht Unterstützung – jetzt. Rechtliche Begleitung, psychosoziale Betreuung, öffentlicher Druck: All das kostet Zeit und Ressourcen, die wir nur mit eurer Hilfe aufbringen können.

👉 Unterstütze LeTRas Arbeit mit einer Spende – damit wir für Angel N. und alle anderen kämpfen können, die niemanden haben. Hier geht es auf unsere Spendenseite.

Und: Teilt diesen Beitrag. Sprecht darüber. Macht Angels Geschichte sichtbar.

Angel muss frei.

Abschiebung nach Pakistan trotz Protest und Gefährdung

Viele Menschen haben das Schicksal von Areesha verfolgt. Über mehrere Wochen war sie inhaftiert – zunächst in der Transithaft am Münchner Flughafen, anschließend in der Abschiebehaft in Hof. Areesha ist eine junge lesbische Frau, die in Deutschland Schutz gesucht hat. Weitere Informationen zum Hintergrund finden sich hier:
https://www.letra.de/files/downloads/PM_Abschiebung_Pakistan_2025.pdf
sowie hier:
https://www.instagram.com/p/DRiFZLMDBSl/?igsh=MTNiczR5dzRxNnZ5cg

Am vergangenen Wochenende wandten sich unzählige solidarische Menschen mit Beschwerden an Turkish Airlines, um gegen die geplante Abschiebung zu protestieren. Eine Reaktion des Unternehmens blieb aus. Am Montagvormittag, den 08.12., scheiterte zudem ein erneuter Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht München.

Trotz der breiten zivilgesellschaftlichen Aufmerksamkeit, trotz der konkreten Gefährdung durch ihre Familie in Pakistan und trotz ihres psychisch äußerst schlechten Zustandes wurde Areesha am Montag in Begleitung von drei Polizeibeamten abgeschoben.

Derzeit ist sie bei einer Bekannten in Islamabad untergekommen. Wie lange sie dort bleiben kann, ist jedoch ungewiss. Um entweder in einem anderen Landesteil Pakistans – fernab ihrer Familie – ein neues Leben aufzubauen oder eine erneute Ausreise zu ermöglichen, ist Areesha weiterhin dringend auf unsere Solidarität angewiesen.

Alle Spenden kommen direkt Areesha zugute, unter anderem für Lebensmittel, Miete, Studiengebühren oder Reisekosten.

Spendenkonto:
Hum Hain Pakistan e.V.
IBAN: DE74 5085 0150 0006 0123 29
Verwendungszweck: Areesha

 

Für diese Klientin kooperieren wir mit dem Verein Hum Hain Pakistan, der die Spenden für Areesha annimmt und an sie weiterleitet:

Hum Hain Pakistan e.V. wurde 2020 von der pakistanischen Community in Darmstadt gegründet. Der Verein unterstützt deutschlandweit Geflüchtete – mit und ohne Anerkennungsstatus – durch Beratung, Übersetzung und konkrete Integrationshilfe. Ziel ist es, Wege in soziale Teilhabe aufzuzeigen und gegenseitige Unterstützung zu stärken. Hum Hain Pakistan e.V. ist offen für alle, die sich solidarisch mit geflüchteten Menschen engagieren möchten – unabhängig von Herkunft oder Hintergrund.

Lesbische Frau nach Türkei abgeschoben – Beratungsstelle warnt vor tödlicher Gefahr

München, 18. August 2025 – Am 11. August wurde die 33-jährige Kiymet. A. aus dem Landkreis Miesbach in die Türkei abgeschoben. Die lesbische Frau musste das Land verlassen, obwohl ihr dort nachweislich massiver Gefahr für Leib und Leben droht.

Bereits als Jugendliche versuchte ihre Familie, sie zwangszuverheiraten. Als sie sich widersetzte, wollte ihr Bruder sie töten. Nach seiner Flucht aus dem Gefängnis lebt Kiymet A. bis heute in Angst vor tödlicher Gewalt durch ihre Familie. Zusätzlich ist sie aufgrund ihrer sexuellen Orientierung in der Türkei gefährdet: Queere Personen werden dort rechtlich nicht geschützt, Pride-Veranstaltungen verboten und queere Menschen regelmäßig Opfer von Übergriffen und Hassverbrechen. Frauenrechtsorganisationen dokumentieren jedes Jahr Hunderte von Morden an Frauen, Femizide, viele davon „Ehrenmorde“.

Trotz dieser bekannten Gefährdung wurde Kiymet A. in den frühen Morgenstunden von der Polizei abgeholt, ohne ihre persönlichen Sachen packen zu dürfen, und nach Istanbul ausgeflogen. Dort versteckt sie sich derzeit bei Bekannten – ohne Sicherheit, ohne Perspektive und in ständiger Angst vor Entdeckung.

„Die Abschiebung von Kiymet. A. ist ein Skandal und ein menschenrechtliches Versagen. Sie hätte niemals in ein Land abgeschoben werden dürfen, in dem ihr Gewalt, „Ehrenmord“ und queerfeindliche Verfolgung drohen“, sagt Julia Serdarov, Beraterin der Geflüchtetenberatung der LeTRa Beratungsstelle. „Besonders tragisch ist, dass Kiymet. A. im Asylverfahren aus Angst vor ihren Verwandten in Deutschland nicht offen über ihre Homosexualität sprechen konnte. Bevor sie aber die Chance hatte, mit unserer Unterstützung offen über ihre tatsächlichen Fluchtgründe zu sprechen, wurde sie bereits abgeschoben. Dieses strukturelle Problem kennen wir aus vielen unserer Beratungen.“

LeTRa, die lesbisch-queere Beratungsstelle mit Sitz in München, berichtet von einem deutlichen Anstieg der Anfragen: „Während wir 2022 keine einzige türkische lesbische, queere oder trans Person in Beratung hatten, betreuen wir aktuell rund 12 – bis auf einen Fall alle mit abgelehnten Asylanträgen“, so Serdarov.

Forderungen von LeTRa:

  • Sofortiger Abschiebestopp für lesbische, queere und trans Geflüchtete in die Türkei
  • Sensibilisierte Asylanhörung und Zugang zu Übersetzer*innen
  • Anerkennung von Femizid-Bedrohungen und queerfeindlicher Gewalt als klare Fluchtgründe

„Queeres Leben ist in der Türkei hoch gefährdet. Wer hier abschiebt, riskiert, dass Menschen getötet werden. Das ist nicht vereinbar mit den Grund- und Menschenrechten, zu denen sich Deutschland bekennt“, betont Serdarov.

Schock: Lesbische Klientin der Asylberatung LeTRas ins queerfeindliche Polen abgeschoben. Polizeiaktion retraumatisiert weitere Personen.

Pressemitteilung - München 19. März 2024

Schock: Lesbische Klientin der Asylberatung LeTRas ins queerfeindliche Polen abgeschoben. Polizeiaktion retraumatisiert weitere Personen.

 

Ende Februar wurde eine weitere Klientin der Asylberatung LeTRas nach Polen abgeschoben, was angesichts der aktuellen Lage für LGBTQ*-Personen in diesem Land äußerst besorgniserregend ist.

 

Die betroffene Frau, ursprünglich aus Uganda, floh vor den drakonischen Anti-LGBTIQ*-Gesetzen in ihrem Heimatland. Nach den Gesetzesverschärfungen im Mai 2023, die Uganda zu einem Land mit den weltweit schärfsten Anti-LGBTIQ*-Gesetzen machten, verschlimmerte sich die sowieso schon katastrophale Situation für queere Personen dort nochmals. Ihre Flucht führte sie über Polen nach Deutschland, wo sie Schutz suchte. Doch aufgrund des Dublin-Verfahrens wurde sie von den deutschen Behörden nach Polen abgeschoben, obwohl dort für sie keine sichere Zukunft zu erwarten ist.

 

Ein Urteil des Verwaltungsgerichts Weimar vom 6. Januar 2022 verdeutlicht die prekäre Lage für queere Geflüchtete, die nach Polen zurückgeschickt werden sollen:

 

“1. Homosexuellen Asylsuchenden droht in Polen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung im laufenden Asylverfahren eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung, da ihr Schutzbedürfnis als besonders vulnerable Personen nicht berücksichtigt wird.

2. Durch die Entwicklung der letzten Monate wird ersichtlich, dass die gesellschaftlichen Ressentiments gegenüber Homosexuellen in Polen die Schwelle zu einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung gemäß Art. 3 EMRK überschritten haben.”

Trotz dieses Urteils und des anhaltenden Drucks seitens der internationalen Gemeinschaft hat sich die Situation für LGBTQ*-Personen in Polen nicht verbessert. Auch im Ranking von ILGA bleibt Polen im vierten Jahr in Folge das am negativsten bewertete Land in Europa bezüglich der Rechte und der gesellschaftlichen Akzeptanz von LGBTQ*-Menschen .

 

Neben der direkten Betroffenheit der abgeschobenen Person möchten wir auch auf die Retraumatisierung anderer Geflüchteter hinweisen, die durch den Einsatz in der Unterkunft stattfand. Das Vorgehen der Einsatzkräfte, hat bei vielen bereits traumatisierten Personen erhebliche psychische Belastungen verursacht. Nicht selten haben die Personen schlechte Erfahrungen mit Polizei in ihrem Herkunftsland, in dem Homosexualität kriminalisiert ist und Berichte von Folter und Gewalt zuhauf bestehen.

 

Wir fordern dringend:

 

Queere Geflüchtete dürfen nicht nach Polen abgeschoben werden, da ihnen dort kein fairer Prozess, keine sichere Unterkunft und keine Aussicht auf eine menschenrechtswürdige Behandlung drohen.

 

Kontakt für Rückfragen:

Stabsstelle Öffentlichkeit

Julia Bomsdorf

julia.bomsdorf@letra.de, sowie geflueberat@letra.de 

Übersicht aller Pressemitteilungen

02.03.21: Erfolg für ugandische LGBTIQs vor VG Augsburg: BAMF spricht lesbischer Frau Abschiebeschutz zu.

Bei der gestrigen Verhandlung hat das Verwaltungsgericht Augsburg entschieden, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) den abgelehnten Asylfolgeantrag von Diana Namusoke erneut prüfen muss. Richter Eiblmeier empfahl, dass der 50-Jährigen ein Abschiebeschutz zugesprochen wird. Der anwesende Vertreter
des BAMF sagte dies bereits zu – der rechtskräftige Bescheid ergeht jedoch erst nach dem Gerichtstermin. In der fast 2,5-stündigen Verhandlung wurde Namusokes Lebensgefährtin, Connie Mukisa, befragt, mit der sie nun seit drei Jahren zusammen ist. Auch die Pfarrerinnen der Berliner Kirchengemeinde, die ihr seit Oktober 2018 Kirchenasyl gewährt, wurden befragt. Komplette Pressemitteilung hier

22.02.21: Nach über zwei Jahren im Kirchenasyl: Gerichtsverhandlung am 01.03.21 über Bleiberecht von lesbischer Frau aus Uganda.  

Am Montag, den 01.03.21 wird das Verwaltungsgericht Augsburg über den abgelehnten Asylfolgeantrag von Diana Namusoke entscheiden. Die 50-jährige ist vor sechs Jahren aus Uganda geflüchtet, da dort ihr Leben als lesbische Frau in Gefahr war. Komplette Pressemitteilung

25.11.20: Statement gegen die trans*-,inter*- und menschenfeindliche Kampagne „Erklärung zu den geschlechtsspezifischen Frauenrechten“

Der Lesbentelefon e.V. und seine drei Maßnahmen LeTRa Lesbenberatung, LeZ lesbisch-queeres Zentrum und der Treffpunkt, Fach- und Beratungsstelle Regenbogenfamilien positionieren sich gegen die internationale Kampagne der Organisation Women`s Human Rights Campaign. Unter dem Titel „Erklärung zu den geschlechtsspezifischen Frauenrechten“ versucht diese Unterstützung zu gewinnen. Versteckt unter dem zunächst feministisch anmutenden Anliegen Mädchen und Frauen vor Gewalt zu schützen, werden in dieser Kampagne trans*- und inter*-feindliche Aussagen getroffen, begründet durch teils zweifelhafte, teils einfach von Grund auf falsche Argumente. Komplettes Statement hier.

02.04.20: Pressemitteilung: Schutz von LGBTIQ*+-Geflüchteten während Corona

Die Lesbenberatungsstelle LeTRa, die Trans*Inter*Beratungsstelle und das Schwule Kommunikations- und Kulturzentrum Sub fordern Schutz von LGBTIQ* Geflüchteten – auch und vor allem in Zeiten von Corona!

Die Unterbringung von Geflüchteten in ANKER-Zentren und großen Gemeinschaftsunterkünften ist in Zeiten des Corona-Virus unverantwortlich und kann Leben gefährden. LeTRa, die Trans*Inter*Beratungsstelle und Sub fordern die sichere Unterbringung von geflüchteten LGBTIQ*s – auch und vor allem in Zeiten von Corona. Komplette Pressemitteilung hier

Erfolg für ugandische LGBTIQs vor VG Augsburg: BAMF spricht lesbischer Frau Abschiebeschutz zu.

(02.03.2021) Bei der gestrigen Verhandlung hat das Verwaltungsgericht Augsburg entschieden, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) den abgelehnten Asylfolgeantrag von Diana Namusoke erneut prüfen muss. Richter Eiblmeier empfahl, dass der 50-Jährigen ein Abschiebeschutz zugesprochen wird. Der anwesende Vertreter des BAMF sagte dies bereits zu – der rechtskräftige Bescheid ergeht jedoch erst nach dem Gerichtstermin. In der fast 2,5-stündigen Verhandlung wurde Namusokes Lebensgefährtin, Connie Mukisa, befragt, mit der sie nun seit drei Jahren zusammen ist. Auch die Pfarrerinnen der Berliner Kirchengemeinde, die ihr seit Oktober 2018 Kirchenasyl gewährt, wurden befragt.

 

Namusoke ist vor sechs Jahren aus Uganda geflüchtet, da dort ihr Leben als lesbische Frau in Gefahr war. Sie traute sich in ihrer ersten Asylanhörung nicht, über ihre Homosexualität zu sprechen. Gemeinsam mit der Münchner Lesbenberatungsstelle LeTRa und anwaltlicher Hilfe reichte sie im April 2018 einen Asylfolgeantrag ein. Obwohl sie als Lesbe einer vulnerablen Gruppe angehört, hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlingen (BAMF) ihren Asylantrag im Oktober 2018 abgelehnt – ihre Glaubwürdigkeit wurde angezweifelt. Da sie daraufhin akut abschiebegefährdet war, flüchtete sie ins Kirchenasyl. LeTRa begleitete den Fall mit einer Mitmach-Kampagne und einer Online-Petition, die von fast 70.000 Menschen unterzeichnet wurde. Über Namusoke wurde seitdem in zahlreichen Medienartikeln und – beiträgen berichtet. Sobald der BAMF-Bescheid schriftlich vorliegt, wird sie das Kirchenasyl verlassen und nach Bayern zurückkehren.

 

„Diana Namusoke hätte – als lesbische Frau aus Uganda – eigentlich die Anerkennung als Flüchtling zugestanden. Dennoch freuen wir uns sehr mit ihr und sind erleichtert! Denn auch ein Abschiebeverbot bedeutet, dass sie nun ihre Zukunft in Deutschland planen kann und in Sicherheit ist. Und auch für die vielen anderen abgelehnten Klientinnen von LeTRa ist dies ein Erfolg.“, kommentiert Julia Serdarov, die bei LeTRa Geflüchtete berät und begleitet. Bei LeTRa sind derzeit etwa 150 Geflüchtete angebunden, von denen die Mehrheit aus Uganda geflüchtet ist. Die meisten der Asylanträge werden abgelehnt. Etwa 70 ugandische Klientinnen warten derzeit auf ihr Gerichtsverfahren.

 

Hintergrund: Verfolgung von LSBTIQs in Uganda

 

Seit 2014 steht Homosexualität (lebenslängliche Haft) sowie die Beihilfe und Förderung zur Homosexualität (7 Jahre Haft) per Gesetz in Uganda unter Strafe. Als homosexuell gelten in Uganda alle Menschen aus dem LSBTIQ-Spektrum. Aktuell gibt es auf staatlicher Ebene das Bestreben die Todesstrafe auf Homosexualität einzuführen. Religiöse und politische Autoritäten hetzen die Bevölkerung immer wieder gegenüber LSBTIQ-Menschen auf. Die politische und gesetzliche Situation spiegelt sich in der Gesellschaft wider. Ugandische Zeitungen outen öffentlich LSBTIQs. Mittels Fotos, Namen und Adresse wird zum Mord an LSBTIQs aufgerufen. Viele Klientinnen von LeTRa berichten von Zwangsverheiratung, Inhaftierung, Vergewaltigungen und Folter (durch Polizisten im Gefängnis), Mord und Gewalt durch die Nachbarschaft und Familie. Viele haben ihre Partnerinnen auf diesem Wege verloren.

 

Kontakt für Presseanfragen:

Sara Schmitter, Beratungsstelle LeTRa, 0162-8509901, sara.schmitter@letra.de

LeTRa, Beratungsstelle des Lesbentelefon e.V., Angertorstr. 3, 80469 München

 

Links:

Online-Petition und Film: http://change.org/diana-und-success

Facebook-Mitmach-Kampagne: https://www.facebook.com/letralesbenberatung

Nach über zwei Jahren im Kirchenasyl: Gerichtsverhandlung am 01.03.21 über Bleiberecht von lesbischer Frau aus Uganda.

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(22. Februar 2021) Am Montag, den 01.03.21 wird das Verwaltungsgericht Augsburg über den abgelehnten Asylfolgeantrag von Diana Namusoke entscheiden. Die 50-jährige ist vor sechs Jahren aus Uganda geflüchtet, da dort ihr Leben als lesbische Frau in Gefahr war. Namusoke traute sich in ihrer ersten Asylanhörung nicht, über ihre Homosexualität zu sprechen. Gemeinsam mit der Münchner Lesbenberatungsstelle LeTRa und anwaltlicher Hilfe reichte sie im April 2018 einen Asylfolgeantrag ein. Obwohl sie als Lesbe einer vulnerablen Gruppe angehört, hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlingen (BAMF) ihren Asylantrag im Oktober 2018 abgelehnt – ihre Glaubwürdigkeit wurde angezweifelt. Da sie daraufhin akut abschiebegefährdet war, wurde ihr von einer evangelischen Gemeinde in Berlin Kirchenasyl gewährt. Seither hält sie sich dort auf.

LeTRa begleitete das Kirchenasyl mit einer Mitmach-Kampagne und einer Online-Petition, die von fast 70.000 Menschen unterzeichnet wurde. Über Namusoke wurde seitdem in zahlreichen Medienartikeln und – beiträgen berichtet. Seit über drei Jahren ist sie in einer festen Beziehung mit einer Frau.

„Diana Namusoke kämpft nun schon so lange um ihr Bleiberecht. In Uganda lebte sie in ständiger Angst um ihr Leben und auch in Deutschland konnte sie sich keine sichere Zukunft aufbauen. Dass das BAMF und die Gerichte das Recht auf Asyl so sehr aushöhlen, ist ein Skandal.“ kommentiert Julia Serdarov, die bei LeTRa Geflüchtete berät und begleitet. Bei LeTRa sind derzeit etwa 150 Geflüchtete angebunden, von denen die Mehrheit aus Uganda geflüchtet ist. Die meisten der Asylanträge werden abgelehnt. Etwa 70 ugandische Klientinnen warten derzeit auf ihr Gerichtsverfahren.

Hintergrund: Verfolgung von LSBTIQs in Uganda

Seit 2014 steht Homosexualität (lebenslängliche Haft) sowie die Beihilfe und Förderung zur Homosexualität (7 Jahre Haft) per Gesetz in Uganda unter Strafe. Als homosexuell gelten in Uganda alle Menschen aus dem LSBTIQ-Spektrum. Aktuell gibt es auf staatlicher Ebene das Bestreben die Todesstrafe auf Homosexualität einzuführen. Religiöse und politische Autoritäten hetzen die Bevölkerung immer wieder gegenüber LSBTIQ-Menschen auf. Die politische und gesetzliche Situation spiegelt sich in der Gesellschaft wider. Ugandische Zeitungen outen öffentlich LSBTIQs. Mittels Fotos, Namen und Adresse wird zum Mord an LSBTIQs aufgerufen. Viele Klientinnen von LeTRa berichten von Zwangsverheiratung, Inhaftierung, Vergewaltigungen und Folter (durch Polizisten im Gefängnis), Mord und Gewalt durch die Nachbarschaft und Familie. Viele haben ihre Partnerinnen auf diesem Wege verloren.

Kontakt für Presseanfragen:
Julia Serdarov, Beratungsstelle LeTRa, 0157-36165554, julia.serdarov@letra.de Sara Schmitter, Beratungsstelle LeTRa, 0162-8509901, sara.schmitter@letra.de LeTRa, Beratungsstelle des Lesbentelefon e.V., Angertorstr. 3, 80469 München

Links:

Online-Petition und Film: http://change.org/diana-und-success Facebook-Mitmach-Kampagne: https://www.facebook.com/letralesbenberatung

 

Statement gegen die trans*-,inter*- und menschenfeindliche Kampagne „Erklärung zu den geschlechtsspezifischen Frauenrechten“

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Der Lesbentelefon e.V. und seine drei Maßnahmen LeTRa Lesbenberatung, LeZ lesbisch-queeres Zentrum und der Treffpunkt, Fach- und Beratungsstelle Regenbogenfamilien positionieren sich gegen die internationale Kampagne der Organisation Women`s Human Rights Campaign. Unter dem Titel „Erklärung zu den geschlechtsspezifischen Frauenrechten“ versucht diese Unterstützung zu gewinnen. Versteckt unter dem zunächst feministisch anmutenden Anliegen Mädchen und Frauen vor Gewalt zu schützen, werden in dieser Kampagne trans*- und inter*-feindliche Aussagen getroffen, begründet durch teils zweifelhafte, teils einfach von Grund auf falsche Argumente.

Durch unsachgemäß zusammengefasste und verdrehte Argumentationen werden die Menschenrechte anderer Geschlechtsidentitäten abgewertet, mit der Begründung, dass diese Gefahren für Frauen und Mädchen darstellen sollten. Die Kampagne benutzt durchgehend einen biologistischen Geschlechtsbegriff und definiert den Begriff Frau als Mensch, der von Natur aus gebärfähig ist. Dies ist eine auf allen Ebenen nicht zutreffende Definition, es gibt viele Gründe, weshalb Frauen nicht gebärfähig sein können. Darüber hinaus, sehen wir es auch als einen Erfolg des Feminismus, dass Frauen nicht mehr auf ihre Gebärfähigkeit reduziert werden und dieses patriarchale Rollenbild immer mehr verschwindet.

Es wird dargelegt, dass der Begriff „Geschlechtsidentität“ zur Diskriminierung von Frauen beitrage und dass das bei der Geburt zugewiesene, als biologisch bezeichnete Geschlecht als einzig legitimes Geschlecht zu betrachten sei. Dies sehen wir als falsch. Auch die Behandlung von trans*Kindern wird mit sachlich falschen Aussagen als abzulehnen dargestellt.

Ganz besonders stellen wir uns gegen die Forderung, trans* und inter* Menschen von Schutzeinrichtungen und Rechten auszuschließen wie beispielsweise auf Seite 16 zu lesen ist: „... Diese Maßnahmen sollte die Bereitstellung von Dienstleistungen und Räumen ausschließlich für, auf biologischer Grundlage definierte, Frauen und Mädchen beinhalten... sollten Anstellungen in solchen Einrichtungen ausschließlich Frauen, definiert anhand des biologischen Geschlecht anstatt einer ‚Geschlechtsidentität’, vorbehalten sein.“ Alle drei unserer Einrichtungen sind trans*- und inter*-offen, -freundlich und Menschen aller Geschlechtsidentitäten finden Unterstützung und Hilfe bei uns.

Wir setzen uns für eine diverse und inklusive Gesellschaft ein und arbeiten aktiv daran, diskriminierungsarme Räume zu schaffen, in denen sich alle Menschen wohlfühlen können. Geschlecht ist ein Spektrum und es steht niemandem zu, dieses für andere Menschen von außen festzulegen oder Menschen aufgrund dessen Rechte abzusprechen.

Pressemitteilung: Schutz von LGBTIQ*+-Geflüchteten während Corona

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München, 02. April 2020: Die Lesbenberatungsstelle LeTRa, die Trans*Inter*Beratungsstelle und das Schwule Kommunikations- und Kulturzentrum Sub fordern Schutz von LGBTIQ* Geflüchteten – auch und vor allem in Zeiten von Corona!

Die Unterbringung von Geflüchteten in ANKER-Zentren und großen Gemeinschaftsunterkünften ist in Zeiten des Corona-Virus unverantwortlich und kann Leben gefährden. LeTRa, die Trans*Inter*Beratungsstelle und Sub fordern die sichere Unterbringung von geflüchteten LGBTIQ*s – auch und vor allem in Zeiten von Corona.

Die Zustände in den Gemeinschaftsunterkünften und ANKER-Zentren sind untragbar. Immer noch sind Geflüchtete dort auf Mehrbettzimmern untergebracht und damit einer erhöhten Gefahr ausgesetzt, sich mit dem Corona-Virus zu infizieren. Für viele geflüchtete LGBTIQ*s spitzt sich die Situation zusätzlich zu: Homo- und transfeindliche Diskriminierung und Gewalt in den Unterkünften gehörten auch schon vor Corona zum Alltag von vielen LGBTIQ* Geflüchteten.

Jegliche Aktivität außerhalb der Unterkünfte gehört daher normalerweise zur Überlebensstrategie: Der Besuch von Veranstaltungen der LGBTIQ*-Community, Deutschkurse oder Gruppentreffen. In Zeiten von #stayathome gibt es keine Möglichkeit der Homo- und Transfeindlichkeit in den eigenen vier Wänden zu entkommen. Viele Klient*innen unserer Beratungsstellen warten auf die Entscheidung über ihre Umverteilung in eine geschützte Unterkunft. Aufgrund der Corona-Krise hat die Regierung von Oberbayern jedoch alle Umverteilungen ausgesetzt.

"Auf Grund der strukturellen anhaltenden Diskriminierung von LGBTIQ* befinden sich noch immer Menschen auf der Straße, in einem queerfeindlichen Elternhaus oder harren in endlosen Asylverfahren aus, bis ihr Fluchtgrund seitens des Staates anerkannt wird. Eben jene Menschen, welche bis Dato schon marginalisiert wurden, zeigen sich nun als Lupenvergrößerung der bisherigen Diskriminierung in Zeiten der Corona-Krise.", so Julia Bomsdorf, Pressesprecher*in von LeTRa.

Daher ist es wichtig, dass die staatliche Reaktion auf COVID-19 die Prekarität besonders vulnerabler Gruppen anerkennt und Schutzmechanismen eingeführt werden. Nicht jeder Mensch hat ein "sicheres Zuhause", in dem eine solche Krise mit den Angehörigen bewältigt werden kann.

Unsere Forderungen an die Stadt und die Regierung vonOberbayern:

  • Auflösung der Massenunterkünfte

  • Unterbringung aller Geflüchteten in Einzelzimmern

  • Nutzung leerstehender Immobilien und Hotels, nach dem Vorbild anderer europäischer Städte

  • Umverteilung von geflüchteten LGBTIQ*s in geschützte Unterkünfte nach München

  • transparente, mehrsprachige Kommunikation und Information seitens der Behörden

  • Aussetzung aller Abschiebungen

     

    Pressekontakte:

    LeTRa: Julia Bomsdorf, julia.bomsdorf@letra.de, +49 157 35440316
    Trans*Inter*Beratungsstelle: Quentin Rothammer, quentin.rothammer@trans-inter-beratungsstelle.de

    Schwules Kommunikations- und Kulturzentrum Sub: Andreas Langhammer, presse@subonline.org 089-8563464-11