Übersicht aller Pressemitteilungen

02.03.21: Erfolg für ugandische LGBTIQs vor VG Augsburg: BAMF spricht lesbischer Frau Abschiebeschutz zu.

Bei der gestrigen Verhandlung hat das Verwaltungsgericht Augsburg entschieden, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) den abgelehnten Asylfolgeantrag von Diana Namusoke erneut prüfen muss. Richter Eiblmeier empfahl, dass der 50-Jährigen ein Abschiebeschutz zugesprochen wird. Der anwesende Vertreter
des BAMF sagte dies bereits zu – der rechtskräftige Bescheid ergeht jedoch erst nach dem Gerichtstermin. In der fast 2,5-stündigen Verhandlung wurde Namusokes Lebensgefährtin, Connie Mukisa, befragt, mit der sie nun seit drei Jahren zusammen ist. Auch die Pfarrerinnen der Berliner Kirchengemeinde, die ihr seit Oktober 2018 Kirchenasyl gewährt, wurden befragt. Komplette Pressemitteilung hier

22.02.21: Nach über zwei Jahren im Kirchenasyl: Gerichtsverhandlung am 01.03.21 über Bleiberecht von lesbischer Frau aus Uganda.  

Am Montag, den 01.03.21 wird das Verwaltungsgericht Augsburg über den abgelehnten Asylfolgeantrag von Diana Namusoke entscheiden. Die 50-jährige ist vor sechs Jahren aus Uganda geflüchtet, da dort ihr Leben als lesbische Frau in Gefahr war. Komplette Pressemitteilung

25.11.20: Statement gegen die trans*-,inter*- und menschenfeindliche Kampagne „Erklärung zu den geschlechtsspezifischen Frauenrechten“

Der Lesbentelefon e.V. und seine drei Maßnahmen LeTRa Lesbenberatung, LeZ lesbisch-queeres Zentrum und der Treffpunkt, Fach- und Beratungsstelle Regenbogenfamilien positionieren sich gegen die internationale Kampagne der Organisation Women`s Human Rights Campaign. Unter dem Titel „Erklärung zu den geschlechtsspezifischen Frauenrechten“ versucht diese Unterstützung zu gewinnen. Versteckt unter dem zunächst feministisch anmutenden Anliegen Mädchen und Frauen vor Gewalt zu schützen, werden in dieser Kampagne trans*- und inter*-feindliche Aussagen getroffen, begründet durch teils zweifelhafte, teils einfach von Grund auf falsche Argumente. Komplettes Statement hier.

02.04.20: Pressemitteilung: Schutz von LGBTIQ*+-Geflüchteten während Corona

Die Lesbenberatungsstelle LeTRa, die Trans*Inter*Beratungsstelle und das Schwule Kommunikations- und Kulturzentrum Sub fordern Schutz von LGBTIQ* Geflüchteten – auch und vor allem in Zeiten von Corona!

Die Unterbringung von Geflüchteten in ANKER-Zentren und großen Gemeinschaftsunterkünften ist in Zeiten des Corona-Virus unverantwortlich und kann Leben gefährden. LeTRa, die Trans*Inter*Beratungsstelle und Sub fordern die sichere Unterbringung von geflüchteten LGBTIQ*s – auch und vor allem in Zeiten von Corona. Komplette Pressemitteilung hier

Erfolg für ugandische LGBTIQs vor VG Augsburg: BAMF spricht lesbischer Frau Abschiebeschutz zu.

(02.03.2021) Bei der gestrigen Verhandlung hat das Verwaltungsgericht Augsburg entschieden, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) den abgelehnten Asylfolgeantrag von Diana Namusoke erneut prüfen muss. Richter Eiblmeier empfahl, dass der 50-Jährigen ein Abschiebeschutz zugesprochen wird. Der anwesende Vertreter des BAMF sagte dies bereits zu – der rechtskräftige Bescheid ergeht jedoch erst nach dem Gerichtstermin. In der fast 2,5-stündigen Verhandlung wurde Namusokes Lebensgefährtin, Connie Mukisa, befragt, mit der sie nun seit drei Jahren zusammen ist. Auch die Pfarrerinnen der Berliner Kirchengemeinde, die ihr seit Oktober 2018 Kirchenasyl gewährt, wurden befragt.

 

Namusoke ist vor sechs Jahren aus Uganda geflüchtet, da dort ihr Leben als lesbische Frau in Gefahr war. Sie traute sich in ihrer ersten Asylanhörung nicht, über ihre Homosexualität zu sprechen. Gemeinsam mit der Münchner Lesbenberatungsstelle LeTRa und anwaltlicher Hilfe reichte sie im April 2018 einen Asylfolgeantrag ein. Obwohl sie als Lesbe einer vulnerablen Gruppe angehört, hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlingen (BAMF) ihren Asylantrag im Oktober 2018 abgelehnt – ihre Glaubwürdigkeit wurde angezweifelt. Da sie daraufhin akut abschiebegefährdet war, flüchtete sie ins Kirchenasyl. LeTRa begleitete den Fall mit einer Mitmach-Kampagne und einer Online-Petition, die von fast 70.000 Menschen unterzeichnet wurde. Über Namusoke wurde seitdem in zahlreichen Medienartikeln und – beiträgen berichtet. Sobald der BAMF-Bescheid schriftlich vorliegt, wird sie das Kirchenasyl verlassen und nach Bayern zurückkehren.

 

„Diana Namusoke hätte – als lesbische Frau aus Uganda – eigentlich die Anerkennung als Flüchtling zugestanden. Dennoch freuen wir uns sehr mit ihr und sind erleichtert! Denn auch ein Abschiebeverbot bedeutet, dass sie nun ihre Zukunft in Deutschland planen kann und in Sicherheit ist. Und auch für die vielen anderen abgelehnten Klientinnen von LeTRa ist dies ein Erfolg.“, kommentiert Julia Serdarov, die bei LeTRa Geflüchtete berät und begleitet. Bei LeTRa sind derzeit etwa 150 Geflüchtete angebunden, von denen die Mehrheit aus Uganda geflüchtet ist. Die meisten der Asylanträge werden abgelehnt. Etwa 70 ugandische Klientinnen warten derzeit auf ihr Gerichtsverfahren.

 

Hintergrund: Verfolgung von LSBTIQs in Uganda

 

Seit 2014 steht Homosexualität (lebenslängliche Haft) sowie die Beihilfe und Förderung zur Homosexualität (7 Jahre Haft) per Gesetz in Uganda unter Strafe. Als homosexuell gelten in Uganda alle Menschen aus dem LSBTIQ-Spektrum. Aktuell gibt es auf staatlicher Ebene das Bestreben die Todesstrafe auf Homosexualität einzuführen. Religiöse und politische Autoritäten hetzen die Bevölkerung immer wieder gegenüber LSBTIQ-Menschen auf. Die politische und gesetzliche Situation spiegelt sich in der Gesellschaft wider. Ugandische Zeitungen outen öffentlich LSBTIQs. Mittels Fotos, Namen und Adresse wird zum Mord an LSBTIQs aufgerufen. Viele Klientinnen von LeTRa berichten von Zwangsverheiratung, Inhaftierung, Vergewaltigungen und Folter (durch Polizisten im Gefängnis), Mord und Gewalt durch die Nachbarschaft und Familie. Viele haben ihre Partnerinnen auf diesem Wege verloren.

 

Kontakt für Presseanfragen:

Sara Schmitter, Beratungsstelle LeTRa, 0162-8509901, sara.schmitter@letra.de

LeTRa, Beratungsstelle des Lesbentelefon e.V., Angertorstr. 3, 80469 München

 

Links:

Online-Petition und Film: http://change.org/diana-und-success

Facebook-Mitmach-Kampagne: https://www.facebook.com/letralesbenberatung

Nach über zwei Jahren im Kirchenasyl: Gerichtsverhandlung am 01.03.21 über Bleiberecht von lesbischer Frau aus Uganda.

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(22. Februar 2021) Am Montag, den 01.03.21 wird das Verwaltungsgericht Augsburg über den abgelehnten Asylfolgeantrag von Diana Namusoke entscheiden. Die 50-jährige ist vor sechs Jahren aus Uganda geflüchtet, da dort ihr Leben als lesbische Frau in Gefahr war. Namusoke traute sich in ihrer ersten Asylanhörung nicht, über ihre Homosexualität zu sprechen. Gemeinsam mit der Münchner Lesbenberatungsstelle LeTRa und anwaltlicher Hilfe reichte sie im April 2018 einen Asylfolgeantrag ein. Obwohl sie als Lesbe einer vulnerablen Gruppe angehört, hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlingen (BAMF) ihren Asylantrag im Oktober 2018 abgelehnt – ihre Glaubwürdigkeit wurde angezweifelt. Da sie daraufhin akut abschiebegefährdet war, wurde ihr von einer evangelischen Gemeinde in Berlin Kirchenasyl gewährt. Seither hält sie sich dort auf.

LeTRa begleitete das Kirchenasyl mit einer Mitmach-Kampagne und einer Online-Petition, die von fast 70.000 Menschen unterzeichnet wurde. Über Namusoke wurde seitdem in zahlreichen Medienartikeln und – beiträgen berichtet. Seit über drei Jahren ist sie in einer festen Beziehung mit einer Frau.

„Diana Namusoke kämpft nun schon so lange um ihr Bleiberecht. In Uganda lebte sie in ständiger Angst um ihr Leben und auch in Deutschland konnte sie sich keine sichere Zukunft aufbauen. Dass das BAMF und die Gerichte das Recht auf Asyl so sehr aushöhlen, ist ein Skandal.“ kommentiert Julia Serdarov, die bei LeTRa Geflüchtete berät und begleitet. Bei LeTRa sind derzeit etwa 150 Geflüchtete angebunden, von denen die Mehrheit aus Uganda geflüchtet ist. Die meisten der Asylanträge werden abgelehnt. Etwa 70 ugandische Klientinnen warten derzeit auf ihr Gerichtsverfahren.

Hintergrund: Verfolgung von LSBTIQs in Uganda

Seit 2014 steht Homosexualität (lebenslängliche Haft) sowie die Beihilfe und Förderung zur Homosexualität (7 Jahre Haft) per Gesetz in Uganda unter Strafe. Als homosexuell gelten in Uganda alle Menschen aus dem LSBTIQ-Spektrum. Aktuell gibt es auf staatlicher Ebene das Bestreben die Todesstrafe auf Homosexualität einzuführen. Religiöse und politische Autoritäten hetzen die Bevölkerung immer wieder gegenüber LSBTIQ-Menschen auf. Die politische und gesetzliche Situation spiegelt sich in der Gesellschaft wider. Ugandische Zeitungen outen öffentlich LSBTIQs. Mittels Fotos, Namen und Adresse wird zum Mord an LSBTIQs aufgerufen. Viele Klientinnen von LeTRa berichten von Zwangsverheiratung, Inhaftierung, Vergewaltigungen und Folter (durch Polizisten im Gefängnis), Mord und Gewalt durch die Nachbarschaft und Familie. Viele haben ihre Partnerinnen auf diesem Wege verloren.

Kontakt für Presseanfragen:
Julia Serdarov, Beratungsstelle LeTRa, 0157-36165554, julia.serdarov@letra.de Sara Schmitter, Beratungsstelle LeTRa, 0162-8509901, sara.schmitter@letra.de LeTRa, Beratungsstelle des Lesbentelefon e.V., Angertorstr. 3, 80469 München

Links:

Online-Petition und Film: http://change.org/diana-und-success Facebook-Mitmach-Kampagne: https://www.facebook.com/letralesbenberatung

 

Statement gegen die trans*-,inter*- und menschenfeindliche Kampagne „Erklärung zu den geschlechtsspezifischen Frauenrechten“

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Der Lesbentelefon e.V. und seine drei Maßnahmen LeTRa Lesbenberatung, LeZ lesbisch-queeres Zentrum und der Treffpunkt, Fach- und Beratungsstelle Regenbogenfamilien positionieren sich gegen die internationale Kampagne der Organisation Women`s Human Rights Campaign. Unter dem Titel „Erklärung zu den geschlechtsspezifischen Frauenrechten“ versucht diese Unterstützung zu gewinnen. Versteckt unter dem zunächst feministisch anmutenden Anliegen Mädchen und Frauen vor Gewalt zu schützen, werden in dieser Kampagne trans*- und inter*-feindliche Aussagen getroffen, begründet durch teils zweifelhafte, teils einfach von Grund auf falsche Argumente.

Durch unsachgemäß zusammengefasste und verdrehte Argumentationen werden die Menschenrechte anderer Geschlechtsidentitäten abgewertet, mit der Begründung, dass diese Gefahren für Frauen und Mädchen darstellen sollten. Die Kampagne benutzt durchgehend einen biologistischen Geschlechtsbegriff und definiert den Begriff Frau als Mensch, der von Natur aus gebärfähig ist. Dies ist eine auf allen Ebenen nicht zutreffende Definition, es gibt viele Gründe, weshalb Frauen nicht gebärfähig sein können. Darüber hinaus, sehen wir es auch als einen Erfolg des Feminismus, dass Frauen nicht mehr auf ihre Gebärfähigkeit reduziert werden und dieses patriarchale Rollenbild immer mehr verschwindet.

Es wird dargelegt, dass der Begriff „Geschlechtsidentität“ zur Diskriminierung von Frauen beitrage und dass das bei der Geburt zugewiesene, als biologisch bezeichnete Geschlecht als einzig legitimes Geschlecht zu betrachten sei. Dies sehen wir als falsch. Auch die Behandlung von trans*Kindern wird mit sachlich falschen Aussagen als abzulehnen dargestellt.

Ganz besonders stellen wir uns gegen die Forderung, trans* und inter* Menschen von Schutzeinrichtungen und Rechten auszuschließen wie beispielsweise auf Seite 16 zu lesen ist: „... Diese Maßnahmen sollte die Bereitstellung von Dienstleistungen und Räumen ausschließlich für, auf biologischer Grundlage definierte, Frauen und Mädchen beinhalten... sollten Anstellungen in solchen Einrichtungen ausschließlich Frauen, definiert anhand des biologischen Geschlecht anstatt einer ‚Geschlechtsidentität’, vorbehalten sein.“ Alle drei unserer Einrichtungen sind trans*- und inter*-offen, -freundlich und Menschen aller Geschlechtsidentitäten finden Unterstützung und Hilfe bei uns.

Wir setzen uns für eine diverse und inklusive Gesellschaft ein und arbeiten aktiv daran, diskriminierungsarme Räume zu schaffen, in denen sich alle Menschen wohlfühlen können. Geschlecht ist ein Spektrum und es steht niemandem zu, dieses für andere Menschen von außen festzulegen oder Menschen aufgrund dessen Rechte abzusprechen.

Pressemitteilung: Schutz von LGBTIQ*+-Geflüchteten während Corona

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München, 02. April 2020: Die Lesbenberatungsstelle LeTRa, die Trans*Inter*Beratungsstelle und das Schwule Kommunikations- und Kulturzentrum Sub fordern Schutz von LGBTIQ* Geflüchteten – auch und vor allem in Zeiten von Corona!

Die Unterbringung von Geflüchteten in ANKER-Zentren und großen Gemeinschaftsunterkünften ist in Zeiten des Corona-Virus unverantwortlich und kann Leben gefährden. LeTRa, die Trans*Inter*Beratungsstelle und Sub fordern die sichere Unterbringung von geflüchteten LGBTIQ*s – auch und vor allem in Zeiten von Corona.

Die Zustände in den Gemeinschaftsunterkünften und ANKER-Zentren sind untragbar. Immer noch sind Geflüchtete dort auf Mehrbettzimmern untergebracht und damit einer erhöhten Gefahr ausgesetzt, sich mit dem Corona-Virus zu infizieren. Für viele geflüchtete LGBTIQ*s spitzt sich die Situation zusätzlich zu: Homo- und transfeindliche Diskriminierung und Gewalt in den Unterkünften gehörten auch schon vor Corona zum Alltag von vielen LGBTIQ* Geflüchteten.

Jegliche Aktivität außerhalb der Unterkünfte gehört daher normalerweise zur Überlebensstrategie: Der Besuch von Veranstaltungen der LGBTIQ*-Community, Deutschkurse oder Gruppentreffen. In Zeiten von #stayathome gibt es keine Möglichkeit der Homo- und Transfeindlichkeit in den eigenen vier Wänden zu entkommen. Viele Klient*innen unserer Beratungsstellen warten auf die Entscheidung über ihre Umverteilung in eine geschützte Unterkunft. Aufgrund der Corona-Krise hat die Regierung von Oberbayern jedoch alle Umverteilungen ausgesetzt.

"Auf Grund der strukturellen anhaltenden Diskriminierung von LGBTIQ* befinden sich noch immer Menschen auf der Straße, in einem queerfeindlichen Elternhaus oder harren in endlosen Asylverfahren aus, bis ihr Fluchtgrund seitens des Staates anerkannt wird. Eben jene Menschen, welche bis Dato schon marginalisiert wurden, zeigen sich nun als Lupenvergrößerung der bisherigen Diskriminierung in Zeiten der Corona-Krise.", so Julia Bomsdorf, Pressesprecher*in von LeTRa.

Daher ist es wichtig, dass die staatliche Reaktion auf COVID-19 die Prekarität besonders vulnerabler Gruppen anerkennt und Schutzmechanismen eingeführt werden. Nicht jeder Mensch hat ein "sicheres Zuhause", in dem eine solche Krise mit den Angehörigen bewältigt werden kann.

Unsere Forderungen an die Stadt und die Regierung vonOberbayern:

  • Auflösung der Massenunterkünfte

  • Unterbringung aller Geflüchteten in Einzelzimmern

  • Nutzung leerstehender Immobilien und Hotels, nach dem Vorbild anderer europäischer Städte

  • Umverteilung von geflüchteten LGBTIQ*s in geschützte Unterkünfte nach München

  • transparente, mehrsprachige Kommunikation und Information seitens der Behörden

  • Aussetzung aller Abschiebungen

     

    Pressekontakte:

    LeTRa: Julia Bomsdorf, julia.bomsdorf@letra.de, +49 157 35440316
    Trans*Inter*Beratungsstelle: Quentin Rothammer, quentin.rothammer@trans-inter-beratungsstelle.de

    Schwules Kommunikations- und Kulturzentrum Sub: Andreas Langhammer, presse@subonline.org 089-8563464-11