Demonstration 31.01.21: Wahl in Uganda

Am 31.01.21 fand zwischen 15 und 18 Uhr am Münchner Odeonsplatz ein Protest anlässlich der Präsidenschaftswahl in Uganda statt, aus der der seit 1986 amtierende Präsident Yoweri Museveni zum sechsten Mal als Gewinner hervorging.
 
Oppositionsführer und Gegenkandidat Bobi Wine wird seit mehr als zwei Wochen in seinem Haus unter Hausarrest gehalten. Während Protesten gegen die Wahl waren mehr als 50 Oppositionsanhängende getötet worden.
 
Musevenis Wahlkampfs bestand auch, wie auch der vieler anderer Kandidierenden, aus Hetze gegen LGBTIQ*-Menschen. Auf Homosexualität steht in Uganda Gefängnisstrafe, auch die Wiedereinführung der Todesstrafe wird immer wieder eingebracht. Politische und religiöse Authoritätspersonen unterstützen öffentlich Angriffe auf LGBTIQ*-Personen, weshalb viele Menschen unter Lebensgefahr aus Uganda fliehen mussten.
 
Ein Großteil der Klientinnen* der Geflüchtetenberatung bei LeTRa kommt aus Uganda. Einige von ihnen, sowie Ehrenamtliche und Hauptamtliche LeTRas nahmen an der Demonstration teil.
 
So auch Jacquirine Mukiibi, Irene Josephine Birguni, Sylvia Nakiboneka, Alice Nazziwa Nakabaale, Harriet Namulundu.
 
Landesweit wurde im Vorfeld der Wahlen in Uganda das Internet abgeschaltet. Auch wenn dies wieder zurück ist, sind weiterhin Social-Media-Plattformen wie Twitter, Facebook und ähnliche Netzwerke, weiterhin gesperrt. Auch ausländischen Journalist*innen ist eine Berichterstattung nur schwer möglich. Es lassen sich jedoch einige Artikel finden:
 
 
Die ausführlichsten Informationen bietet die Non-Profit-Plattform
the world is watching, gegründet von dem ugandischen Aktivisten Edward Mutebi https://theworldiswatching.international/
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On 31.01.21, a protest took place between 3 and 6 p.m. at Munich's Odeonsplatz on the occasion of the presidential election in Uganda, from which President Yoweri Museveni, who has been in office since 1986, emerged as the winner for the sixth consecutive time.
 
Opposition leader and opposing candidate Bobi Wine has been held under house arrest at his home for more than two weeks. More than 50 opposition supporters had been killed during protests against the election.
 
Museveni's election campaign, like the campaigns of many other candidates, also consisted of hatred against LGBTIQ* people. Homosexuality is punishable by imprisonment in Uganda, and the reintroduction of the death penalty has also been repeatedly brought up. Political and religious authoritarians publicly support attacks on LGBTIQ* people, which is why many people have had to flee Uganda under threat of losing their lives.
 
A majority of the clients* of refugee counseling at LeTRa are from Uganda. Some of them, as well as LeTRa volunteers and staff, took part in the demonstration.
So did Jacquirine Mukiibi, Irene Josephine Birguni, Silvia Nakiboneka, Alice Nazziwa Nakabaale, Harriet Namulundu.
 
 
Across the country, the internet was shut down in the run up to the elections in Uganda. Even though this is back, social media platforms such as Twitter, Facebook and similar networks, continue to be blocked. It is also difficult for foreign journalists* to report. However, some articles can be found: https://www.schwulissimo.de/.../wahlen-uganda-lgbti-hass...
 
 
The most detailed information is provided by the non-profit platform @ [106467378070653:274:the world is watching], founded by Ugandan activist Edward Mutebi https://theworldiswatching.international/

PM, 09.03, München, VerwGHof, Flüchtlingsanerkennung, LGBTIQ Asyl Uganda

Am 09. März 2020 wurde im Bayrischen Verwaltungsgerichtshof in München der Asylantrag einer lesbischen Frau aus Uganda verhandelt. In Uganda steht Homosexualität unter Strafe. Die Klägerin erhielt nach §3 AsylG Flüchtlingsanerkennung. Das Ergebnis dieser Verhandlung ist wegweisend für zukünftige Asylentscheidungen, bezüglich der Anerkennung der Verfolgung und somit des Flüchtlingsstatus von LGBTIQ aus Uganda. Ab 09.15 Uhr fand vorab, initiiert durch die Beratungsstelle LeTRa, vor dem Verwaltungsgerichtshof, Ludwigstraße 23, eine Kundgebung statt.

Bedeutung des Prozesses

Der Prozess ist nicht nur für die Klägerin positiv ausgegangen, sondern wird von Bedeutung für viele geflüchtete LGBTIQs aus Uganda in Deutschland sein. Gleichwohl der Gerichtsprozess keine Präzedenzentscheidung für alle LGBTIQ aus Uganda darstellt, kann sich positiv auf diese bezogen werden. Allein von den bei LeTRa angebundenen lesbischen Frauen aus Uganda sind ca. 60 im Klageverfahren und ca. 25 noch im Asylverfahren. Der Klägerin wurde ihre Homosexualität geglaubt, sowie ihre Gefahr von Verfolgung, wenn Sie jetzt nach Uganda zurück müsse. Dies bedeutet, dass zukünftig beim BAMF sowie in jedem Gerichtsverfahren eben diese Argumentation erfolgsversprechend sein kann.

Ich bin glücklich und kann es noch nicht richtig fassen.“, so Loice O., die Klägerin (Name geändert)

„Auch wenn nicht anerkannt wurde, dass LGBTIQ als Gruppe in Uganda verfolgt werden, sehen wir dennoch diese Einzelfallentscheidung auf höherer gerichtlicher Ebene als mutmachenden Schritt in die richtige Richtung. Wir freuen uns riesig für unsere Klientin.“ Sara Schmitter, Psychologin von LeTRa.

LGBTIQ (lesbisch, schwule, bisexuelle, trans-, intergeschlechtliche und queere Menschen)

 

Situation in Uganda für LGBTIQ

Seit 2014 steht Homosexualität,(lebenslängliche Haft) sowie die Beihilfe und Förderung zur Homosexualität (7 Jahre Haft) per Gesetz in Uganda unter Strafe. Als homosexuell gelten in Uganda alle Menschen aus dem LGBTIQ-Spektrum. Aktuell gibt es auf staatlicher Ebene das Bestreben die Todesstrafe auf Homosexualität einzuführen. Religiöse und politische Autoritäten hetzen immer wieder die Gesellschaft gegenüber LGBTIQ-Menschen auf. Die politische und gesetzliche Situation spiegelt sich in der Gesellschaft wider. Ugandische Zeitungen outen öffentlich LGBTIQs. Mittels Fotos, Namen und Adresse wird zum Mord an LGBTIQs aufgerufen. Viele Klientinnen von LeTRa berichten von Zwangsverheiratung, Inhaftierung, Vergewaltigungen und Folter (durch Polizisten im Gefängnis), Mord und Gewalt durch die Nachbarschaft und Familie. Viele haben ihre Partnerinnen auf diesem Wege verloren.

 

Biographisches zur Asylantragstellerin

Die Frau, über deren Zukunft das Verwaltungsgericht entscheiden hat, musste auch aus Uganda fliehen, nachdem sie bereits mehrere gewaltsame Übergriffe und Morddrohungen sowie einen Brandanschlag auf ihren Kiosk erleben musste. 2011 stellte sie einen Asylantrag in Deutschland. Dieser wurde abgelehnt. Die Ablehung wurde heute aufgehoben und ihr der Flüchtlingsstatus nach §3 AsylG zugesprochen.

 

Pressekontakt:

Sara Schmitter, Beratungsstelle LeTRa, 0162-8509901

Lisa Asam, Beratungsstelle LeTRa, 0176786729

Diana Horn-Greif, Beratungsstelle LeTRa, 089 7254272

 

Beratungsstelle LeTRa

Angertorstr. 3
80469 München

089 - 725 42 72

info@letra.de

PM, 09.03, München, Verhandlung Präzedenzfall LGBTIQ Asyl Uganda

Am 09. März 2020 wird um 10:00 Uhr im Bayrischen Verwaltungsgerichtshof in München der Asylantrag einer lesbischen Frau aus Uganda verhandelt. In Uganda steht Homosexualität unter Strafe. Das Ergebnis dieser Verhandlung ist wegweisend für zukünftige Asylentscheidungen, bezüglich der Anerkennung der Verfolgung und somit des Flüchtlingsstatus von LGBTIQ aus Uganda. Ab 09.15 Uhr findet, initiiert durch die Beratungsstelle LeTRa, am selben Tag vor dem Verwaltungsgerichtshof, Ludwigstraße 23, eine Kundgebung statt.

Wir freuen uns, wenn Ihr zahlreich zur Kundgebung kommt und so die geflüchteten Frauen solidarisch unterstützt. Allerdings bitten wir Euch aus Respekt vor der Privatsphäre der Frau, über deren Asylantrag entschieden wird, nicht die Verhandlung zu besuchen!

Bedeutung des Prozesses

Der Prozess ist nicht nur für die Klägerin wichtig, sondern wird weitreichende Bedeutung für viele geflüchtete LGBTIQs aus Uganda haben. Seit Beginn des Berufungsverfahrens der Klägerin wird in manchen Gerichten explizit die diesbezügliche Entscheidung des Bayrischen Verwaltungsgerichtshofes abgewartet. Weit über hundert Zeugenberichte und NGOs bezeugen die Gefahr, der LGBTIQs in Uganda ausgesetzt sind. Doch diese lebensbedrohliche Gefahr wird zu meist von staatlicher Seite in Bayern nicht anerkannt. Das Urteil des Bayrischen Verwaltungsgerichtshofes könnte dies ändern. Allein von den bei LeTRa angebundenen lesbischen Frauen aus Uganda sind ca. 60 im Klageverfahren und ca. 25 noch im Asylverfahren. Die Entscheidungen über ihren Schutz und ihr Bleiberecht hängen von der Entscheidung des Bay VGHs am 09.03. ab.

„Aktuell erhalten nur wenige lesbische Frauen aus Uganda ihr Recht auf Asyl in Deutschland. Sie müssen in Lagern und Anker-Zentren leben, können sich dort wieder nicht outen und müssen um ihre Abschiebung bangen. Deutschland benennt zwar Verfolgung aufgrund der sexuellen Orientierung und/oder Geschlechtsidentität als einen anzuerkennenden Fluchtgrund, doch deutsche Behörden sprechen den Personen entweder ihre Verfolgungsgeschichte ab und/oder deren Zugehörigkeit zum LGBTIQ*-Spektrum.“, so Diana Horn-Greif, Sozialpädagogin von LeTRa.

LGBTIQ (lesbisch, schwule, bisexuelle, trans-, intergeschlechtliche und queere Menschen)

 

Situation in Uganda für LGBTIQ

Seit 2014 steht Homosexualität (lebenslängliche Haft) sowie die Beihilfe und Förderung zur Homosexualität (7 Jahre Haft) per Gesetz in Uganda unter Strafe. Aktuell gibt es auf staatlicher Ebene das Bestreben die Todesstrafe auf Homosexualität einzuführen. Religiöse und politische Autoritäten hetzen immer wieder die Gesellschaft gegenüber LGBTIQ-Menschen auf. Die politische und gesetzliche Situation spiegelt sich in der Gesellschaft wider. Ugandische Zeitungen outen öffentlich LGBTIQs. Mittels Fotos, Namen und Adresse wird zum Mord an LGBTIQs aufgerufen. Viele Klientinnen von LeTRa berichten von Zwangsverheiratung, Inhaftierung, Vergewaltigungen und Folter (durch Polizisten im Gefängnis), Mord und Gewalt durch die Nachbarschaft und Familie. Viele haben ihre Partnerinnen auf diesem Wege verloren.

 

Biographisches zur Asylantragstellerin

Die Frau, über deren Zukunft der Verwaltungsgerichthof entscheiden wird, musste auch aus Uganda fliehen, nachdem sie bereits mehrere gewaltsame Übergriffe und Morddrohungen sowie einen Brandanschlag auf ihren Kiosk erleben musste. 2011 stellte sie einen Asylantrag in Deutschland. Dieser wurde abgelehnt. Sie befindet sich nun als Klägerin in der 2ten Instanz, in der Hoffnung auf Asyl.

 

Pressekontakt:

Sara Schmitter, Beratungsstelle LeTRa, 0162-8509901

Lisa Asam, Beratungsstelle LeTRa, 0176786729

Diana Horn-Greif, Beratungsstelle LeTRa, 089 7254272

 

Beratungsstelle LeTRa

Angertorstr. 3
80469 München

089 - 725 42 72

info@letra.de